Sie sind hier: Feuerbestattung  
    BESTATTER
G. Luhmann oHG
Georg Spich
A. Bauschke
G. Hannow
Herbert Richert
Elise Hoche
Alfred Hunold jun.
Wir über uns
 

1 M-URNENWAHLSTELLEN
 

Bei einem Wahlgrab können Lage und Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung selbst bestimmt werden.
Die Größe beträgt 1 mal 1 m.
Es dürfen 4 Urnen beigesetzt werden.
Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann danach beliebig zu den dann gültigen Gebühren verlängert werden. Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist ( für jede beigesetzte Urne zählt eine eigene Ruhefrist ) können diese Stellen neu belegt werden.
Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.

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